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AGB

A. Allgemeines

1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Fotografin/den Fotografen. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen,Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.

3. Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.

4. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt die Agentur schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.

5. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Urhebers. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat. Ein längeres Speichern des gelieferten, digitalen Bildmaterials als 10 Tage auf Datenträgern ist nicht gestattet. oder nicht. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.

6. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben.

7. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.

B. Honorare

1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Fotografin/des Fotografen berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Agentur berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.

3. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-. Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

4. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

5. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.

6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.

7. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Fotografin/der Fotograf berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

8. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial (Auswahlsendung) wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder der Fotografin des Fotografen gegenüber eine Nutzungsabsicht bekundet hat, wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens 90 Tag nach Erhalt, zur Verfügung gestellt.

9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden. 10. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer (Bildleitzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- Urheberrechte

1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Sowie grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von der Fotografin/dem Fotografen nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.

3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.

4. Digitale Speicherung, Weiterverwendung und Bearbeitung der gelieferten Bilder ist ohne Zustimmung der Fotografin/des Fotografen untersagt. Die digitalen Bilddaten sind nach Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte vom Verwender auf seinen Rechnern und allen externen Datenträgern zu löschen.

5. Die Verwendung von gelieferten Bildern in Onlinediensten (Internet) bedarf der Zustimmung der Fotografin/des Fotografen und muss gesondert honoriert werden.

6. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundgesetze des Deutschen Presserats (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder Sinnentstellte Verwendung von Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadenspflichtig.

7. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen oder redaktionell erfolgen.

8. Wir behalten uns die übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

D. Urheberrecht / Belegexemplar

1. Wir verlangen unter Hinweis auf 13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen zweifelsfrei Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Fotografin/den Fotografen von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder andere Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.

4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. 25 VerlagsG mindestens ein vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.